Kategorie: Heilbehelfe und Hilfsmittel
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Information zu Hilfsmitteln und Heilbehelfen

Wie Medikamente müssen auch Heilbehelfe und Hilfsmittel von der Ärztin/vom Arzt verordnet werden, damit die Sozialversicherung die Kosten mitträgt. Man muss Heilbehelfe und Hilfsmittel jedoch nicht immer kaufen:

Die Krankenkassen und verschiedene Anbieter mobiler Dienste verleihen auch bestimmte Produkte (z.B. Pflegebett). Heilbehelfe und Hilfsmittel sollen entweder einen Krankheitszustand heilen bzw. lindern oder fehlende bzw. mangelhafte Körperfunktionen ersetzen. Typische Heilbehelfe und Hilfsmittel sind beispielsweise Krücken, Rollatoren, Blutzuckermessgeräte, Hörgeräte, Brillen, orthopädische Schuheinlagen oder Inkontinenzprodukte (Einlagen, "Windeln"). Mit einer ärztlichen Verordnung erhält man einen Heilbehelf oder ein Hilfsmittel bei Fachbetrieben wie Bandagisten, Optikern oder Orthopädieschuhmachern. Wenn man versichert ist, muss man nur einen Teil der Kosten bezahlen. Wieviel , legt die jeweilige Krankenkasse fest.

Übrigens: Bei einem kostenlosen Hausbesuch durch eine diplomierte Pflegefachkraft, wird eine Beratung durchgeführt, aber auch praktische Pflegetipps, spezifisches Wissen rund um die Pflege oder etwa Infos über die Versorgung mit Hilfsmitteln weitergegeben.